Rechtsprechung
   FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,35014
FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93 (https://dejure.org/1995,35014)
FG Saarland, Entscheidung vom 28.02.1995 - 2 K 141/93 (https://dejure.org/1995,35014)
FG Saarland, Entscheidung vom 28. Februar 1995 - 2 K 141/93 (https://dejure.org/1995,35014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,35014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung

    Auszug aus FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93
    Denn dem § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist kein Tatbestandsmerkmal zu entnehmen, daß die Anwendung dieser Vorschrift im Wege einer Angemessenheitsprüfung davon abhängig macht, ob ein Arbeitnehmer mit dem von ihm regelmäßig benutzten KFZ gemeinhin arbeitstäglich größere Fahrtstrecken auf sich nehmen würde, um seiner Arbeit am Beschäftigungsort nachgehen zu können (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VT R 7/83, BStBl. II 1986, 221).

    Vielmehr ist im Gegenteil zu dem BFH-Urteil BStBl. II 1986, 221 angemerkt worden, daß diese Entscheidung nunmehr wenigstens einen Fahrtkostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in den Fällen eröffne, in denen eine "oft 10 oder noch mehr Jahre" zurückliegende privatveranlaßte und deshalb steuerlich unbeachtliche doppelte Haushaltsführung in Rede steht (s. die bundesrichterliche Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1986, 234 f.).

    Handelt es sich allerdings, wie hier, um einen ledigen Arbeitnehmer, so liegt freilich die Vermutung näher, daß er den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen eher am Ort derjenigen Wohnung hat, von der er sich überwiegend zu seiner Arbeitsstätte begibt (BFH-Urteil vom 10. November 1978 VT R 240/74, BStBl. II 1979, 224; BFH/NV 1986, 89; BStBl. II 1986, 221).

    Dieser Grundsatz, den der BFH in Tz. 6 seines o.a. Urteils BB 1994, 2467 (2470) mit Weiterwirkung über die dort behandelte steuerlich erhebliche doppelte Haushaltsführung hinaus entwickelt hat und auf den vom Vertreter des Beklagten im Anschluß an die Beweisaufnahme vom 24. Februar 1995 bei der Erörterung der Streitsache in besonderem Maße abgestellt worden ist, kann deshalb im Einzelfall zu einer besonders sorgfältigen Prüfung verpflichten, ob sich selbst wöchentliche Fahrten zum Heimatort nicht lediglich als Besuchsfahrten zum früheren Lebensmittelpunkt darstellen (BFH, BFH/NV 1986, 89, 90 mittlere Spalte) oder ob weiterhin ein Fall gegeben ist, wo der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen und der Ort, von dem aus der ledige Arbeitnehmer sich überweigend zu seiner Arbeitsstätte begibt, auseinanderfallen (BFH, BStBl. II 1986, 221; BFH/NV eben a.a.O.).

    Denn die Zeugin G. hat, auch wenn es sich bei ihr um die Mutter der Klägerin handelt, glaubwürdig dargetan, daß die Klägerin nach wie vor persönliche Beziehungen an D. und den übrigen S. Raum binden und daß sich die Klägerin ebenso nachhaltig in D. aufgehalten hat, indem sie dort nahezu ihre gesamte Freizeit verbrachte bzw. noch verbringt (BFH, BStBl. II 1986, 221).

    Auch hier hat der BFH, ohne daß dafür das Miteigentum an der Heimatwohnung ausschlaggebend war (s. dazu Insbesondere BFH, BStBl. II 1986, 221), dem FG für den zweiten Rechtszug die Prüfung aufgegeben, ob die Heimatwohnung nicht weiterhin die eigentliche Lebensmittelpunktwohnung des dortigen Klägers geblieben war.

  • BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82

    Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom

    Auszug aus FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93
    Dazu gehört auch ein eigenes Zimmer, das ein auswärts berufstätiges Kind in der elterlichen Wohnung innehat (vgl. dazu den Sachverhalt zum BFH-Urteil vom 2. August 1985 VI R 171/82, BFH/NV 1986, 89), wie dies hier bei der Klägerin in der Wohnung ihrer Mutter unstreitig der Fall ist.

    Ebensowenig läßt sich allein aus der Dauer der auswärtigen Beschäftigung des Steuerpflichtigen darauf schließen, daß sich sein Lebensmittelpunkt zwischenzeitlich nicht mehr außerhalb des Beschäftigungsortes befindet (BFH-Urteil BFH/NV 1986, 89, 90 mittlere Spalte).

    Handelt es sich allerdings, wie hier, um einen ledigen Arbeitnehmer, so liegt freilich die Vermutung näher, daß er den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen eher am Ort derjenigen Wohnung hat, von der er sich überwiegend zu seiner Arbeitsstätte begibt (BFH-Urteil vom 10. November 1978 VT R 240/74, BStBl. II 1979, 224; BFH/NV 1986, 89; BStBl. II 1986, 221).

    Dieser Grundsatz, den der BFH in Tz. 6 seines o.a. Urteils BB 1994, 2467 (2470) mit Weiterwirkung über die dort behandelte steuerlich erhebliche doppelte Haushaltsführung hinaus entwickelt hat und auf den vom Vertreter des Beklagten im Anschluß an die Beweisaufnahme vom 24. Februar 1995 bei der Erörterung der Streitsache in besonderem Maße abgestellt worden ist, kann deshalb im Einzelfall zu einer besonders sorgfältigen Prüfung verpflichten, ob sich selbst wöchentliche Fahrten zum Heimatort nicht lediglich als Besuchsfahrten zum früheren Lebensmittelpunkt darstellen (BFH, BFH/NV 1986, 89, 90 mittlere Spalte) oder ob weiterhin ein Fall gegeben ist, wo der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen und der Ort, von dem aus der ledige Arbeitnehmer sich überweigend zu seiner Arbeitsstätte begibt, auseinanderfallen (BFH, BStBl. II 1986, 221; BFH/NV eben a.a.O.).

  • FG Saarland, 08.04.1987 - 1 K 145/86
    Auszug aus FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93
    Auch der Wohnungswechsel nach V. bedeute daher keine Verlagerung des Schwerpunktes ihrer Lebensinteressen in den M. Insoweit übersehe der Beklagte, daß in dem von ihm hierfür angezogenen Urteil 1 K 145/86 des 1. Senates des FG des Saarlandes über einen anderen Sachverhalt befunden worden sei.

    Hierfür müsse vielmehr auch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Einklang mit dem bereits angeführten FG-Urteil 1 K 145/86 auf die objektiven Gegebenheiten, nämlich insbesondere auf die nunmehr langjährige Beschäftigung der Klägerin im M. Raum und die Vergrößerung ihrer dortigen Wohnung, abgestellt werden.

    Insofern liegt der Streitfall auch anders als der vom Beklagten angezogene Urteilsfall 1 K 145/86 des 1. Senats des FG des Saarlandes.

  • BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89

    Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Auszug aus FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93
    Daß es darauf letztlich nicht entscheidend ankommt, zeigt zudem erneut der Entscheidungsfall des BFH-Urteils vom 20. Dezember 1991 VI R 42/89, BStBl. II 1992, 306), wo der dortige Kläger nach rd.

    j) Schließlich hat die Klägerin, sachlich im Einklang mit dem vorgenannten BFH-Urteil BStBl. II 1992, 306, auch beachtet, daß die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Lebensmittelpunktwohnung in D. zur auswärtigen Arbeitsstätte im M. Raum zwar an der Wohnung des Beschäftigungsortes unterbrochen werden dürfen, dies aber nicht zu größeren Entfernungskilometern führen darf, als sie die unmittelbare Strecke von der Heimatwohnung zur auswärtigen Arbeitsstelle aufweist.

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93
    Denn beides deute sowohl nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH als auch gerade nach Tz. 6 des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (Betriebs-Berater - BB - 1994, 2467, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1994, 1888) darauf hin, daß sich die Klägerin am Arbeitsort einen neuen Freundes- und Bekanntenkreis aufgebaut habe, zumal nicht angenommen werden könne, daß die Klägerin in der arbeitsfreien Zeit der Wochentage keinerlei außerberufliche Aktivitäten mit Dritten entfaltet habe.

    Dieser Grundsatz, den der BFH in Tz. 6 seines o.a. Urteils BB 1994, 2467 (2470) mit Weiterwirkung über die dort behandelte steuerlich erhebliche doppelte Haushaltsführung hinaus entwickelt hat und auf den vom Vertreter des Beklagten im Anschluß an die Beweisaufnahme vom 24. Februar 1995 bei der Erörterung der Streitsache in besonderem Maße abgestellt worden ist, kann deshalb im Einzelfall zu einer besonders sorgfältigen Prüfung verpflichten, ob sich selbst wöchentliche Fahrten zum Heimatort nicht lediglich als Besuchsfahrten zum früheren Lebensmittelpunkt darstellen (BFH, BFH/NV 1986, 89, 90 mittlere Spalte) oder ob weiterhin ein Fall gegeben ist, wo der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen und der Ort, von dem aus der ledige Arbeitnehmer sich überweigend zu seiner Arbeitsstätte begibt, auseinanderfallen (BFH, BStBl. II 1986, 221; BFH/NV eben a.a.O.).

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 92/85

    Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar,

    Auszug aus FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93
    Auszugehen ist dabei von einem weiten Wohnungsbegriff, d. h. unter § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG fallen grundsätzlich Fahrten von Unterkünften jeglicher Art. die von einem Arbeitnehmer zur Übernachtung benutzt werden und von denen aus er seinen Arbeitsplatz aufsucht, sofern es sich nur um ein eigenes Quartier des Arbeitnehmers handelt (BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 92/85, BStBl. II 1989, 144).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 240/74

    Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten - Örtliche Mittelpunkt des

    Auszug aus FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93
    Handelt es sich allerdings, wie hier, um einen ledigen Arbeitnehmer, so liegt freilich die Vermutung näher, daß er den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen eher am Ort derjenigen Wohnung hat, von der er sich überwiegend zu seiner Arbeitsstätte begibt (BFH-Urteil vom 10. November 1978 VT R 240/74, BStBl. II 1979, 224; BFH/NV 1986, 89; BStBl. II 1986, 221).
  • FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00

    Wochenendheimfahrten eines auswärts beschäftigten ledigen Arbeitnehmers in die

    Solche Beziehungen können ihren Ausdruck in besonderen persönlichen Bindungen (Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis) wie auch in Vereinszugehörigkeiten oder anderen Aktivitäten finden, wegen welcher sich eine Person gerade an ihrem Heimatort besonders verwurzelt fühlt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BStBl II 1986, 221; FG des Saarlandes, Urteil vom 28. Februar 1995 2 K 141/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1995, 519; FG München, Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 1250/93, EFG 1996, 744).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht